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Erste Schritte zur Entlastung - vieles noch offen

Das 3. Energieentlastungspaket bringt Geringverdienern, Rentnern und Arbeitnehmern etwas. Energieintensiven Betrieben wird ebenfalls einiges versprochen. Leider ist jedoch vieles noch wenig konkret.

Mit dem 3. Energieentlastungspaket hat die Ampelkoalition den großen Wurf angekündigt. Insgesamt 65 Milliarden Euro Steuergelder werden an die Bürger und Unternehmen ausgeschüttet. In erster Linie profitieren Geringverdiener und Hartz-IV-Empfänger von den Maßnahmen. Das Paket enthält auch eine Reihe von Entlastungen, die den Unternehmen zugutekommen sollen. Der Text, in dem die Ampelkoalition das Ergebnis ihrer Beratungen niedergelegt hat, nimmt eine ganze Reihe von Forderungen auf, die der Zentralverband und die Landesinnungsverbände des Bäckerhandwerks in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder an die Politik herangetragen hatten. Die einzelnen Punkte im Überblick:

1. Unterstützung der Wirtschaft

Strompreisbremse 

Beim Strom soll es eine Strompreisbremse geben: kleine und mittelständische Unternehmen und Privathaushalte sollen für ihren Basisverbrauch an Strom einen vergünstigten Preis zahlen. Damit sollen diese finanziell spürbar entlastet und gleichzeitig ein Anreiz zum Energiesparen erhalten bleiben. Allerdings soll die Preisbremse erst kommen, wenn ein Teil der Gewinne der Stromkonzerne durch eine sogenannte "Erlösobergrenze" abgeschöpft wird. Diese Mechanismen des Strommarktes (u.a. “Merit-Order-Effekt") außer Kraft zu setzen, muss auf EU-Ebene durchgesetzt werden. Ob dies gelingt, ist noch offen und wird in jedem Fall noch einige Zeit dauern.

Unternehmenshilfen 

Es soll ein Hilfsprogramm für energieintensive Unternehmen neu aufgelegt werden, die die Steigerung ihrer Energiekosten nicht mehr weitergeben können. Zudem soll das Energiekostendämpfungsprogramm für weitere Unternehmen, die nicht auf der KUEBLL-Liste stehen, geöffnet werden. Mehrere Politiker der Ampel-Parteien haben ausdrücklich erklärt, dass hierzu die Betriebe des Bäckerhandwerks zählen sollen. Offen ist allerdings noch, wie die Unterstützung konkret aussieht. 

Umsatzsteuer in der Gastronomie  

Die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie von 19 auf 7 Prozent wird verlängert, um die Gastronomiebranche zu entlasten und die Inflation nicht weiter zu befeuern. Belegte Brötchen und Snacks können daher weiterhin mit vermindertem Mehrwertsteuersatz verkauft werden. 

Entlastung beim CO²-Preis 

Um die Bürger und Unternehmen zu entlasten, wird die für den 1. Januar 2023 eigentlich anstehende Erhöhung des CO²-Preises um ein Jahr verschoben. 

Weniger Steuer auf Gas 

Bereits ab 1. Oktober fällt die Umsatzsteuer auf Gas von 19 auf 7 Prozent. Damit sinken die Beschaffungspreise für Gas zumindest ein wenig.

Abbau der kalten Progression 

Um eine Steuererhöhung aufgrund der Inflation zu verhindern („kalte Progression“), werden die Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif angepasst. Davon profitieren ab dem 1. Januar 2023 rund 48 Millionen steuerpflichtige Bürgerinnen und Bürger, Selbständige und Unternehmer.

Verlängerung Kurzarbeitergeld  

Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld werden über den 30. September 2022 hinaus verlängert. Damit wird Sicherheit für Unternehmen und Beschäftigte geschaffen. 

Midi-Job: Anhebung der Grenze auf 2.000 Euro 

Die Grenze der sogenannten Midi-Jobs wird von aktuell 1.300 bzw. ab dem 1. Oktober 1.600 auf 2.000 Euro ab 1. Januar 2023 erhöht. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen bis zu dieser Lohngrenze verringerte Sozialabgaben. Unklar ist allerdings noch, wie hoch diese in diesem Bereich konkret sein werden. 

Verlängerung Spitzenausgleich 

Um energieintensive Unternehmen angesichts der hohen Preise zu unterstützen, wird der sogenannte Spitzenausgleich bei den Strom- und Energiesteuern um ein weiteres Jahr verlängert. 

Erleichterungen bei der Insolvenzantragspflicht

Auch Unternehmen, die im Kern gesund und auch langfristig unter den geänderten Rahmenbedingungen überlebensfähig sind, sollen ihre Geschäftsmodelle anpassen können. Daher will die Ampel-Koalition für Erleichterungen bei der Insolvenzantragspflicht sorgen. Das soll notwendige Umstrukturierungen erleichtern.

 

2. Unterstützung, die Kunden und Beschäftigten des Bäckerhandwerks helfen kann

Geld für Rentner, Studenten und Wohngeldempfänger 

Rentenempfänger sollen nun ebenfalls einmalig 300 Euro Energiepauschale ausgezahlt bekommen. Auch Studenten und Fachschüler werden mit 200 Euro Einmalzahlung berücksichtigt.

Wohngeld- und Hartz-IV-Empfänger 

Der Kreis der Wohngeldempfänger wird ausgeweitet: Bis zu 2 Millionen Haushalte sollen diese staatliche Unterstützung künftig bekommen. Wohngeldempfänger bekommen einmalig 415 Euro für einen 1-Personen-Haushalt (540 Euro für zwei Personen; für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro)  

Ab Januar erhöht sich der Regelsatz für Sozialhilfeempfänger auf etwa 500 Euro pro Person, zusätzlich werden vom künftigen Bürgergeld Warmmiete und Strom bezahlt.

Mehr Kindergeld  

Das Kindergeld erhöht sich ab Januar 2023 um 18 Euro monatlich für das erste und zweite Kind. Für eine Familie mit zwei Kindern bedeutet das 432 Euro jährlich mehr für die kommenden zwei Jahre. 

Home-Office-Pauschale bleibt 

Die bis Ende 2022 bereits verlängerte Home-Office-Pauschale wird entfristet: Arbeitnehmer können 5 Euro pro Tag bzw. 600 Euro im Jahr als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Pendlerpauschale bleibt bei 38 Cent 

Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) ist befristet bis 2026 von 35 auf 38 Cent erhöht worden.

Bundesweites Ticket im ÖPNV 

Nachdem das 9-Euro-Ticket ausgelaufen ist, soll ein bundesweites Nahverkehrsticket zu Preisen zwischen 49 und 69 Euro pro Monat eingeführt werden. Ob und wie das genau kommt, steht noch nicht fest. 

Zivilrechtliche Maßnahmen 

Die aktuelle Situation stellt Mieter sowie Unternehmen vor die Herausforderung, sich schnell an die hohen Energiepreise anpassen zu müssen. Mieter, die die Steigerungen ihrer Betriebskostenvorauszahlungen kurzfristig finanziell überfordern, sollen durch Änderungen des Mietrechts angemessen geschützt werden.  

Wenn einzelne Verbraucher trotz Inanspruchnahme aller Unterstützungsleistungen in der aktuellen Situation ihre Kosten nicht begleichen können, sollen Sperrungen von Strom und Gas durch Abwendungsvereinbarungen verhindert werden. Dazu soll das Energierecht geändert werden.